Vergütungen

Grundsätzlich verlangt MKCO von seinen Kunden keine Kostenerstattung. Weder werden Beratungshonorare noch "Nebenkosten" wie z.B. Fahrtkosten, Telefon , Porto etc. erhoben. MKCO stellt in der Regel keine Rechnungen.

Wie immer im Leben, Ausnahmen der Regel:

Wir arbeiten für unsere Kunden engagiert und fair. Manchmal kämpfen wir auch bei den Banken um eine Finanzierung.

Wenn wir dann die Leistung erbracht und die Finanzierungen vermittelt haben, ist unser Auftrag erfüllt.

Wird diese Leistung dann, gleich aus welchem Grund, nicht angenommen, entstehen uns nicht nur Kosten, sondern es entgeht uns auch das Honorar für unsere bereits geleistete Arbeit.

Deshalb gilt :

Liegt eine Leistungserfüllung von MKCO vor, und der Kunde nimmt diese nicht an, ensteht ein Anspruch auf Vergütung durch den Kunden.

Das ist dann der Fall, wenn z.B.eine Finanzierungszusage durch eine Vermittlung von MKCO erfolgt ist, diese dann aber nicht angenommen oder widerrufen wird.

MKCO ist dann berechtigt, entstandene Kosten sowie zusätzlich eine pauschale Summe von 1-2% der vermittelten Darlehenssumme als Honorar zu erheben! Dieser Betrag wird sofort fällig.

Unsere kleine Firma ist keine öffentliche Beratungseinrichtung oder wird aus anderen öffentlichen Quellen finanziert.

Auch selbständige Finanzberater müssen ihren Lebensunterhalt verdienen.

Wie funktioniert das?

Ganz einfach.
Jedes Finanzunternehmen verdient an abgeschlossenen Verträgen eine Abschlussgebühr, Provision oder Marge.
Der/die Vermittler/in bekommt davon einen gewissen Prozentsatz, der von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich ist.
Sollten Sie Ihre Verträge über MKCO abwickeln, erhalten wir diesen Prozentsatz als Vermittlungsgebühr.

Das ist unsere Brutto-Einnahme. Von dieser Einnahme bezahlen wir Sozialversicherung, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Fahrtkosten, Porto,Telefon und natürlich Steuern sowie alles andere-wie zum Beispiel Materialkosten.

Die Finanzunternehmen verdienen also nicht so viel wie sonst, haben dafür allerdings auch keinen Personal-, Material- oder Zeitaufwand für die Beratung. Außerdem bekommen sie Kunden in ihre Statistik, die sie sonst wahrscheinlich nicht erreicht hätten.

Wie hoch sind denn diese Sätze?

Das ist sehr unterschiedlich. Es kommt darauf an, um was für einen Vertrag es sich handelt.
Bei einer Sachversicherung (z.B. Hausrat, Haftpflicht etc.) sind die Sätze sehr niedrig.

Eine Baufinanzierung ist sehr intensiv an Zeitaufwand sowie an Fahrtkosten und bringt dadurch natürlich etwas mehr. In der Regel liegen diese Sätze bei 0,3 bis 0,5 % der Finanzierungssumme, also bei einer Baufinanzierung über 100.000,- Euro zwischen 300,- und 500,- Euro. Wie gesagt: es handelt sich hierbei um Bruttobeträge, die variieren und von denen alle Kosten noch abzuziehen sind.

Kann ich mit Ihnen feilschen oder von der Provision etwas für mich haben ?

Sie können natürlich mit uns um die besten Konditionen für Ihr Projekt handeln.

Wir wollen, daß unsere Kunden, also Sie, zufrieden sind. Allerdings ist der Wettbewerb in der Finanzbranche hart; einer Branche, die mit harten Argumenten und "Kampfkonditionen" arbeitet - das wissen wir. Darum werden wir immer bestrebt sein, Ihnen die besten Angebote von den besten Unternehmen anzubieten.

Dahinter stecken Fleiss, Kompetenz und Vertrauen und Zeit.

Sie erhalten die besten Konditionen für Ihr Projekt oder Ihre Versicherung - wir die jeweilige Provision.

Sollten Sie mit unseren Angeboten nicht zufrieden sein, dann erhalten wir keine Bezahlung und waren bis dahin umsonst tätig.
Wenn Sie zufrieden sind, dann haben wir uns unser Einkommen doch redlich verdient oder?

Honorarvereinbarungen mit MKCO

Ja, richtig, oben stand doch " Grundsätzlich verlangt MKCO von seinen Kunden keine Kostenerstattung...", warum denn nun Honorarvereinbarung?

Genau für den Fall, dass wir vom Kunden Kosten erheben, benötigen wir dafür eine Vereinbarung. Der Kunde weiß in diesem Fall genau darüber Bescheid, welche Kosten auf Ihn zu kommen. Ohne schriftliche Honorarvereinbarung heißt: für den Kunden ist unsere Dienst- und Serviceleistung kostenlos.

Warum braucht man manchmal eine solche Vereinbarung?

Honorarvereinbarungen werden getroffen, wenn wir davon ausgehen müssen, daß das Projekt eines soviel Zeit beansprucht, daß wir während dieser Phase keine anderen Geschäfte eingehen können und uns ausschließlich um diesen Kunden bemühen.

Oder unsere Leistungen können nicht über Dritte finanziert werden; dann werden wir mit Ihnen eine solche Vereinbarung treffen.

Das kann z.B. für die Beratung bei Existenzgründungen oder Finanzierungen der Fall sein, die uns aussichtslos erscheinen, der Kunde aber trotzdem unsere Dienste in Anspruch nehmen möchte. Notwendig ist das, weil die Zeit, die wir dann einsetzen, für uns nicht anderweitig produktiv ist.

Selbstverständlich können die Kosten solcher Honorarvereinbarungen mit uns verhandelt werden, da diese von Fall zu Fall individuell nach Aufwand bemessen werden.

Zurück zur Hauptseite

Impressum
Kontakt